1940 Quelle der Volks-Brockhaus (Kommentar: Das Wort öffentlich kommt nicht vor) öffentliches Recht, zusammenfallender Ausdruck für Staats-,
Verwaltungs-, Straf- und Prozeßrecht. Im nationalsozialistischen
Deutschen Reich entspricht eine scharfe Trennung zwischen ö.R. und
Privatrecht nicht mehr der politischen Wirklichkeit.
1981 Quelle Der Volks Brockhaus (Kommentar: Das Wort öffentlich kommt nicht vor. Öffentlich müsste
hier offiziell heißen.) öffentliche Hand, öffentl. Verwaltung (Staat, Gemeinde) als
Unternehmer.
öffentliche Meinung. Durchschnittsmeinung einer Bevölkerung.
öffentlicher Glaube. Grundsatz, daß der Inhalt bestimmter öffentl. Bücher
und Urkunden (Grundbuch, Erbschein) zugunsten der darauf vertrauenden
Personen als richtig gilt.
öffentliches Recht. Teil der staatl. Rechtsordnung, der durch das Wirken
hoheitl. Gewalt bestimmt ist, z.B. Verfassungs- und Verwaltungsrecht;
Ggs.: Privat-, bürgerl. Recht.
öffentliche Unternehmen, Unternehmen im Besitz oder unter maßgebender
Beteiligung eines öffentl.-rechtl. Gemeinwesens. Sie treten in
Organisationsformen des Privatrechts (AG., rechtl. unselbständige Regiebetriebe
oder als organisator. verselbständigte Eigenbetriebe wie
Bundesbahn u.a.) Dazu kommen Sondervermögen,
Beteiligungsgesellschaften und Staatskonzerne. Die ö.U. dienen teils
fiskalisch-erwerbswirtschaftl. Zwecken, teils der Entfaltung einer die
Wirtschaft beeinflussenden Macht.
Öffentlichkeitsarbeit, Public relations
Öffentlich-rechtliche Körperschaft, jurist. Person, der zu öffentl.
Zwecken besondere Rechte zugestehen (z.B. Staat, Gemeinde, Kirche).
(Kommentar: Staatsfernsehen, Kasinos)
2009 Quelle www.wissen.de Wissen Media Verlag (W) öffentlich
öf|fent|lich [Adj. , o. Steig.] 1 die Allgemeinheit, die Gesellschaft,
die Bürger, das Publikum betreffend, davon ausgehend =(Kommentar: darauf
abzielend); das ~e Leben; die ~e Meinung; die ~e Ordnung; ~es Recht alle
Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen und der übergeordneten
Gewalt sowie zwischen Staat, Gemeinden, Körperschaften regeln; Ggs.
Privatrecht 2 allgemein zugänglich; ~e Gerichtsverhandlung; ~er
Spielplatz; ~es Schwimmbad 3 zur Verwaltung einer Gemeinde gehörig; ~e
Gelder; im ~en Dienst arbeiten für alle deutlich, sichtbar; ö.
auftreten; etwas ö. bekannt machen, zeigen; etwas ö. behaupten
öffentlich Wissen Media Verlag (B)
öf|fent|lich öffentliches Ärgernis erregen; öffentlicher Dienst:
Dienst bei Staat und Gemeinde; die öffentliche Hand: Staat und Gemeinde;
die öffentliche Meinung =(Kommentar: veröffentlichte/offizielle
Meinung)
Wortdichte der Originaltexte
o.g. Publikationen geben einen Hinweis - wenn man nur die 4 Wichtigsten
nimmt ergibt das folgenden Eindruck: Öffentlich = Staat,
Gemeinde & Recht - höchste Wortdichte.
Wort
Häufigkeit
öffentlich,-e,-s,-er
28
Staat, -s
8
Gemeinde,-n
6
Recht, -e
5
Unternehmen, -r
3
Verwaltung,-s
3
Dienst
3
Meinung
2
Gewalt
2
Bürger
1
Die Wortdichte könnte den
Sinn vieler Begriffe, im Vergleich mehrerer Wörterbücher über z.B. 50
Jahre besser erklären helfen.
Fazit:
Etwas wie eine öffentliche
Meinung im heutigen Sinne gibt es nicht, da die sie den Massenmedien nicht
bekannt ist. Die gezielte Täuschung/Lüge über eine Situation beginnt
mit der Verdrehung des Sinns eines Begriffes wie "öffentlich",
was bei Public Relations die Königsdisziplin ist. Der eigentliche Sinn
von öffentlich heißt unverdeckt, was bei Organisationen im weitestgehend
nicht der Fall ist. Da der Sinn einer Organisation, mit allen Mitteln, die
ZENTRALISIERUNG von Macht und Entscheidungsträgern zu welchem, nicht
immer erstrebenswerten, Zweck auch immer verfolgt. Die Diskussion über
einen Sachverhalt wird schon durch Verwirrung von Begriffen erstickt. Den
Wenigsten soll der eigentliche Sinn bekannt sein. Demnach ist die
dezentrale Informationsbeschaffung und private Meinungsäußerung der Schlüssel
zu einer tatsächlichen Durchschnittsmeinung die einer öffentlichen
Meinung am nächsten kommt - was eine Orientierungshilfe sein könnte für
falsch informierte Bevölkerungsanteile. Die angeb. Ausstrahlung von der
öffentlichen Meinung ist eine Anmaßung der Medien. Wie sich das evtl.
auf öffentlich-, rechtliche Anstalten und Körperschaften simultan verhält.
Aber alles hat eben seine Zeit.
Satire:
Eine andere Lösung wäre alle Hauptstädte abzufackeln.
So kann man es auch
sehen... (Labor: "ACME" vielleicht "Ey see me"
gemeint?)
Letztendlich sind aber alle
o.g. Bedenken völlig überflüssig - wenn man den ÜBER-BLICK behält wie
bei dem dem Film "Big Picture" oder die neuesten Erkenntnisse
von Exonews zeigen - hier geht´s weiter... -
denn alles hat seine Zeit.
GNU; frei verfügbar
ohne Copyright - Ahornblatt.de, den 10.02.2009